Sicherheitshinweise nach DIN EN 16582-1
Seit 2016 gelten im Rahmen der EU auch in Deutschland vereinheitlichte Richtlinien, welche jetzt im Rahmen einer einheitlichen Norm zusammengefasst wurden. Hierbei geht es in erster Linie um die Sicherheit der Schwimmbeckenbenutzer. Auch wenn es sehr selten vorkommt, dass in privaten Schwimmbecken ernsthafte Unfälle passieren, so ist doch jeder Unfall einer zu viel, den man vielleicht hätte vermeiden können.
Wir weisen vor Kauf, Bau und Benutzung sämtlicher in unserem Onlineshop angebotener Artikel, insb. Schwimmbecken, Whirlpools und Poolüberdachungen auf folgende Sicherheitshinweise nach DIN EN 16582-1 hin:
Vor dem Bau und der Benutzung des Schwimmbeckens müssen sämtliche Informationen in allen vom Verkäufer und/oder Hersteller zur Verfügung gestellten Anleitungen und Dokumente (insb. Einbau- und Betriebsanleitungen) sowie Warnhinweise und Sicherheitsrichtlinien sorgfältig gelesen, verstanden und befolgt werden. Diese Warnhinweise, Anleitungen und Sicherheitsrichtlinien umfassen einige allgemeine Risiken in Bezug auf Freizeitbeschäftigung im Wasser, sie können jedoch nicht sämtliche Risiken und Gefährdungen in allen Fällen behandeln. Bei jeglicher Aktivität im Wasser sind Vorsicht, gesunder Menschenverstand und gutes Urteilsvermögen walten zu lassen. Diese Angaben sind für die spätere Nutzung aufzubewahren. Ergänzend zu den Vorschriften der Normenreihe DIN EN 16582 sind die Vorschriften der Normenreihe DIN EN 16713 zu beachten.
Sicherheit von Nichtschwimmern:
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Es ist jederzeit eine ständige, aktive und wachsame Beaufsichtigung schwacher Schwimmer und Nichtschwimmer durch eine sachkundige erwachsene Aufsichtsperson erforderlich (es wird daran erinnert, dass das größte Risiko des Ertrinkens bei Kindern unter fünf Jahren besteht).
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Es wird eine sachkundige erwachsene Person bestimmt, die das Becken überwacht, wenn es benutzt wird.
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Schwache Schwimmer oder Nichtschwimmer sollten persönliche Schutzausrüstung tragen, wenn sie ins Schwimmbecken gehen.
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Wenn das Schwimmbecken nicht benutzt oder überwacht wird, werden sämtliche Spielsachen aus dem Schwimmbecken und seiner Umgebung entfernt, um zu verhindern, dass Kinder davon angezogen werden.
Sicherheitsvorrichtungen:
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Es wird empfohlen, eine Absperrung zu errichten (und sämtliche Türen und Fenster zu sichern, sofern zutreffend), um unberechtigten Zutritt zum Schwimmbecken zu vermeiden.
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Absperrungen, Beckenabdeckungen, Alarmanlagen oder ähnliche Sicherheitsvorrichtungen sind sinnvolle Hilfsmittel, ersetzen jedoch keine ständige und sachkundige Überwachung durch erwachsene Personen.
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Um das Ertrinken von Kindern zu verhindern, wird empfohlen, den Zugang zum Schwimmbecken mit einer Schutzeinrichtung zu sichern.
Sicherer Zugang zum Schwimmbecken:
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Ist Ihr Schwimmbecken mit einer Leiter ausgestattet, die nicht hochgezogen oder hochgeklappt werden kann, empfehlen wir Ihnen, den Zugang zum Pool mit einer Sicherheitsvorrichtung zu sichern. Damit wird verhindert, dass sich Kinder unerwartet Zugang zum Schwimmbecken verschaffen und ertrinken.
Sicherheitsausrüstung:
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Es wird empfohlen, Rettungsausrüstung (z. B. einen Rettungsring) in der Nähe des Beckens aufzubewahren.
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Ein funktionierendes Telefon und eine Liste von Notrufnummern werden in der Nähe des Schwimmbeckens aufbewahrt.
Sichere Nutzung des Schwimmbeckens:
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Sämtliche Nutzer, insbesondere Kinder, werden dazu ermuntert, schwimmen zu lernen.
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Erste Hilfe (Herz-Lungen-Wiederbelebung) erlernen und diese Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Das kann bei einem Notfall einen lebensrettenden Unterschied ausmachen.
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Sämtliche Beckenbenutzer, einschließlich Kinder, anweisen, was in einem Notfall zu tun ist.
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Niemals in flaches Wasser springen. Das kann zu schweren Verletzungen oder zum Tode führen.
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Das Schwimmbecken nicht benutzen, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol oder Medikamenten steht, welche die Fähigkeit zur sicheren Nutzung des Beckens beeinträchtigen können.
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Wenn Beckenabdeckungen verwendet werden, dies vor dem Betreten des Schwimmbeckens vollständig von der Wasseroberfläche entfernen.
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Die Nutzer des Schwimmbeckens werden vor durch das Wasser verbreiteten Krankheiten geschützt, indem das Wasser stets aufbereitet und hygienisch unbedenklich gehalten wird. Die Richtlinien zur Wasseraufbereitung in der Gebrauchsanleitung werden zu Rate gezogen.
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Chemikalien (z. B. Produkte für die Wasseraufbereitung, Reinigung oder Desinfektion) außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
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Die nachstehenden Zeichen werden verwendet.
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Abnehmbare Leitern müssen auf einer waagerechten Fläche aufgestellt werden.
Um ein Ertrinken oder andere schwere Verletzungen zu verhindern, weisen wir auf folgendes hin:
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Die Verwendung eines Schwimmbecken-Bausatzes setzt voraus, dass er mit den Sicherheitsvorschriften übereinstimmt, die in der Betriebs- und Wartungsanleitung beschrieben sind.
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Besondere Aufmerksamkeit ist darauf gerichtet, den Zugang zum Schwimmbecken zu sichern, da sich Kinder unter 5 Jahren unerwartet Zugang zum Schwimmbecken verschaffen können.
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Kinder sind beim Baden ununterbrochen von einer erwachsenen Aufsichtsperson zu beaufsichtigen.
Die Zeichen [in Bild B.1 a) und Bild B.1 b)] müssen an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2 000 mm in der Nähe des Schwimmbeckens angebracht werden.
Es wird empfohlen, das Zeichen (in Bild B.2) an einer gut sichtbaren Stelle innerhalb von 2m in der Nähe des Schwimmbeckens anzubringen.
Die obigen Warnhinweise gelten auch hinsichtlich der Gefährdungen, die durch die vollständige Entleerung des Beckens (insb. Gefährdungen durch Stürzen und Rutschen) entstehen.
Sämtliche Komponenten (insb. Poolbecken und Pooltechnik) müssen regelmäßig überprüft werden, um Verletzungen zu vermeiden, unabhängig von den für den Bau des Schwimmbeckens verwendeten Materialien.
Es werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, typische Risiken der Poolnutzung beschrieben. Nicht erfasst sind sämtliche Gefährdungen in jedem denkbaren Einzelfall. Daher: Lassen Sie bei allen Aktivitäten am und im Pool Ihren gesunden Menschenverstand walten!
Wir empfehlen, zu jeglichen geltenden Anforderungen an die Installation die örtlichen baurechtlichen Anforderungen zu Rate zu ziehen und zur Einhaltung der örtlichen baurechtlichen Anforderungen ggf. die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu kontaktieren.
Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass bei wahrnehmbarem Chlorgeruch oder Augen-/Schleimhautreizungen ausschließlich bei vollständig geöffneter Überdachung gebadet werden darf!
Andernfalls besteht Lebensgefahr!
Bitte denken Sie immer daran, dass Kinder niemals unbeaufsichtigt baden und Zugang zum Pool haben dürfen.
Jeder Pool im Garten, ob im Boden eingelassen oder nicht, muss mit einer Schutzeinrichtung abgesichert sein: Als Schutzeinrichtung gilt eine Pool-Überdachung, eine Sicherheitsabdeckung oder eine abgeschlossene Umzäunung.